Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG Hamm (10 UF 503/85) | Datum: 16.07.1986
»... Die AntrG. ist unterhaltsbedürftig, soweit ihr Bedarf nach den ehel. Lebensverhältnissen ein ihr zuzurechnendes Einkommen von 400 DM monatlich im Jahr 1985 und von 410 DM ab Januar 1986 überschreitet. Allerdings [...]